Start Siegls Senf Wöginger-Prozess: Nein, so sind wir nicht

Wöginger-Prozess: Nein, so sind wir nicht

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Es war einer jener Sätze, bei denen man denkt, man habe sich gerade verlesen: „Es gibt sicher kaum jemanden, der nicht schon einmal eine Bewerbung für einen Job oder eine Wohnung einem Politiker gegeben hat“. Das sei zwar „nicht schön, aber grundsätzlich unproblematisch“, meinte Siegfried Manhal zu seiner Richterin. Er ist Angeklagter im August-Wöginger-Prozess rund um den möglichen Postenschacher bei der Neubesetzung der Finanzamtsleitung in Braunau. Und immerhin war er Chef von mehr als 6000 Mitarbeitern.

Man fragt sich zuerst, in welcher Welt lebt dieser Mensch. Sicher nicht in der Welt seines Automechanikers oder seiner Friseurin. Also in der Welt jener Menschen, die monatlich mit ihren Steuern sein Gehalt finanzierten. Aber offensichtlich nahm er in der Verhandlung an, die Richterin könnte diesen Satz glaubwürdig finden.

Immerhin wurde ihm im Prozess von einem Zeugen „politischer Rückhalt“ in der ÖVP attestiert und Manhals Frau saß für die ÖVP viele Jahre im oberösterreichischen Landtag. Doch selbst bei dieser Parteinähe: Nur etwa 10 Prozent der erwachsenen Österreicher sind Mitglied einer politischen Partei. Also möchte man Siegfried Manhal mit den Worten des Bundespräsidenten laut entgegenrufen: Nein, so sind wir nicht! Und wir wollen auch nicht, dass jene bevorzugt werden, die Zugang zur politischen Macht besitzen.

Ich selbst habe 24 Jahre lang ein staatliches Unternehmen geführt. Etwa 21 Jahre und 4 ÖVP-Wirtschaftsminister lang gab es keinerlei politischen Einfluss auf die Personalauswahl in diesem Unternehmen. Bis Sebastian Kurz Bundeskanzler wurde und sich das fundamental änderte: Ich durfte laut Weisung des Generalsekretärs im Wirtschaftsministerium keine Person – egal ob für Rezeption oder Buchhaltung – mehr aufnehmen, wenn nicht vorher das Kabinett der Ministerin mit ausgewählt und zugestimmt hatte.

Solchen Ansinnen muss energisch begegnet werden: Im Gerichtssaal, bei öffentlichen Postenbesetzungen, in politischen Diskussionen und letztlich an der Wahlurne. Vor allem, falls der Spitzenkandidat wieder einmal Sebastian Kurz heißen sollte. Für alle Angeklagten im Wöginger-Prozess gilt natürlich die Unschuldsvermutung. +++