Start Siegls Senf Der mühsame Weg zum Social-Media-Verbot

Der mühsame Weg zum Social-Media-Verbot

Wenn Österreichs Politik in Europa etwas als Erster umsetzen will, kann es sich fast nur um ein Verbot handeln. Im konkreten Fall geht es um ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, das weltweit derzeit nur in Australien gilt.

Es gibt sehr gute Gründe, warum 12- oder 13-jährige nicht nach Lust und Laune Pornografie oder islamistische Hassvideos sehen sollten, und ebenso profunde Analysen, warum die auf Suchterzeugung ausgelegten Algorithmen bei Jugendlichen Mobbing, Schlafstörungen und Depressionen befördern. Die zur Prävention primär zuständigen Eltern schaffen das offensichtlich nicht ausreichend; deshalb ist es richtig, wenn der Staat eingreift, um den Eltern die Verantwortung von den Schultern zu nehmen.

Doch damit ist das Problem noch nicht gelöst, denn die Schwierigkeiten liegen nicht nur in der Frage, warum Videos von Vergewaltigungen oder Köpfen von „Ungläubigen“ einfach Bestandteil unseres Internets sind und man sich als Gesellschaft damit abfindet, sondern auch auf dem Weg zum Verbot. Zum einen stellt ein Verbot für eine Altersgruppe einen massiven Eingriff in Grundrechte und digitales Leben dar. Gerade für Jugendliche sind Social Media ein zentraler Ort für Kommunikation, Information und soziale Beziehungen.

Technisch stellt sich dann die Frage, ob man – wie die Australier – die Überprüfung des Alters der User den internationalen Tech-Konzernen überlässt. Down Under werden gerade unter Jugendlichen Erfahrungen im Austricksen der Gesichtserkennung durch starkes Schminken oder falsche Bärte ausgetauscht. Und man kann sicher sein, dass die Kreativität der Jugendlichen noch weitere Umgehungsmöglichkeiten finden wird.

Dies könnte man nur mit Identitätsprüfungen über ID Austria oder wie beim Online-Banking verhindern, doch dann würde man Meta oder TikTok zusätzliche personenbezogene Daten frei Haus liefern. Außerdem gelten in diesem Bereich EU-Normen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder der Digital Services Act, die auch Jugendschutz-Bestimmungen enthalten. Nationale Alleingänge sind in diesen Bereichen eigentlich nicht vorgesehen.

Sollten all diese Probleme tatsächlich – wie von Digital-Staatssekretär Alexander Pröll angekündigt – vor Beginn des nächsten Schuljahres beseitigt sein, dann kann sich die Bundesregierung im Anschluss mit jenen Eltern beschäftigen, die ein zweites Smartphone mitführen, um es beim ersten Quengeln in den Kinderwagen zu reichen. +++