Start Business As Usual Pensionen: Den Schwarzen Peter haben die Arbeitenden

Pensionen: Den Schwarzen Peter haben die Arbeitenden

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Wer bereits in Rente ist, darf ab Anfang 2023 mit einer kräftigen Pensionserhöhung rechnen. Dagegen fallen die Gutschriften am Pensionskonto für jene, die noch im Erwerbsleben stehen, eher mager aus.

Die Pensionen steigen Anfang 2023 um die durchschnittliche Inflationsrate der Monate August 2021 bis Juli 2022 erhöht – das bedeutet: um 5,8 Prozent. Aber die Regierung hat gestern mehr beschlossen – für die Mindestrentner mit Ausgleichszulage deutlich mehr. Wie schon in der Vergangenheit werden Bezieher niedriger Pensionen also mehr Geld vom Staat erhalten, als die gesetzliche Pensionsanpassung das eigentlich vorsieht.

So wurden Pensionen bis 1.000 Euro monatlich laut einer Auswertung des Finanzjournalistenforums Anfang 2021 um drei Prozent erhöht. Bis 1.300 Euro erfolgte eine schrittweise Absenkung auf eine Erhöhung um 1,8 Prozent. Dieser Inflationswert von 1,8 Prozent galt auch für alle Pensionen darüber. Von den rund 2,2 Millionen Pensionsbeziehern erhielten 821.000 Pensionisten die vollen drei Prozent. Weitere 267.000 Pensionisten profitierten vom Einschleifbereich. Jeder zweite Pensionist bekam also Anfang 2021 mehr als den gesetzlichen Wert.

Aktuell deuteten die Vorzeichen auf eine kräftige Erhöhung für 2023 hin. So hat Sozialminister Johannes Rauch angekündigt dass die Pensionserhöhung in Richtung acht bis zehn Prozent gehen soll. Details gibt die Regierung heute bekannt – erst nach dem Onlinegehen dieses Beitrages.

Weniger Grund zum Jubeln, den Schwarzen Peter sozusagen, haben aber auf jeden Fall jene die noch im Erwerbsleben stehen. Deren bereits am Pensionskonto erworbenes Guthaben wird zum Jahreswechsel mit der Aufwertungszahl valorisiert. Diese leitet sich aus der durchschnittlichen Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge pro Kopf und damit der Wirtschaftsentwicklung im Vorvorjahr im Vergleich zum Jahr davor ab. Anfang 2023 errechnet sich der Prozentsatz aus der durchschnittlichen Pro-Kopf-Beitragsgrundlage 2021 im Vergleich zu 2020. Per 1. Jänner 2023 liegt die Aufwertungszahl, die der Verzinsung entspricht, bei 3,1 Prozent. Ein bisheriges Guthaben am Pensionskonto von 1.000 Euro wird also zu 1.031 Euro. Dazu kommen noch allfällige neue Gutschriften aus dem Erwerbsleben 2022.

Fazit: Wer eine Rente vom Staat kassiert, kann sich im nächsten Jahr über eine Anhebung die über der durchschnittlichen Inflation von August 2021 bis Juli 2022 liegt, freuen. Der Schwarzen Peter lässt sich woanders nieder. Bei jenen, die noch im Erwerbsleben stehen. Sie haben das Nachsehen. +++

1 Kommentar

  1. Eigentlich gibt es schon seit 2004 ein Gesetz, das die Höhe der jährlichen Pensionsanpassung regeln soll. Dieses Gesetz orientiert sich vor allem an der Teuerung und soll verhindern, dass die Pensionskosten für den Staat völlig aus dem Ruder laufen. Und wie in jedem Jahr versteht man diesen Wert als Untergrenze und man verhandelt, was es noch obendrauf gibt. Noch in keinem einzigen Jahr wurde bisher der im Gesetz festgelegte Wert als tatsächliche Pensionserhöhung umgesetzt. Sehr beliebt ist dabei das Spiel mit der Inflationsrate. Das Gesetz basiert auf dem Durchschnittswert der vergangenen 12 Monate. Liegt diese wegen aktuell weniger stark steigenden Preisen über dem aktuellen Wert der Teuerung, ist für die Pensionistenvertreter alles in Ordnung und man verhandelt nur über zusätzliche Zuckerl. Liegt aber – wie in diesem Jahr – die aktuelle Inflationsrate über dem Durchschnittswert, ist dieser nicht mehr zu gebrauchen, da völlig unaktuell.
    Die simple Erklärung für den mangelnden Mut der Regierung: Insgesamt stellen die Pensionisten mehr als 30 Prozent der Wahlberechtigten.